In Deutschland ermöglicht das Hamburger Modell ein Austesten der Erwerbstätigkeit unter geschützten Bedingungen für Betroffene und Arbeitgeber gleichermaßen. Unter Einbeziehung Ihres Hausarztes, der Kranken- und gegebenenfalls Rentenversicherung entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen für alle Beteiligten lebbaren Weg zurück in den Beruf. Die Wiedereingliederung kann dabei bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Allerdings kann die Maßnahme von allen Beteiligten jederzeit abgebrochen oder modifiziert werden. Daneben können Betroffene auch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen. Zudem unterstützt die Deutsche Rentenversicherung bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes oder einer beruflichen Neuorientierung. Unabhängig vom Vorgehen stellt diese Phase eine Herausforderung in finanzieller, zeitlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Betroffenen dar.