Ab 1. Januar 2019 gelten in „pflegesensitiven“ Bereichen im Krankenhaus verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen. Der Begriff ist erstmals gesetzlich verankert und bezeichnet Bereiche, in denen ein erhöhter Pflegeaufwand anfällt. Was dies konkret bedeutet und welche Bereiche es betrifft, muss in den kommenden Monaten verhandelt und definiert werden, ebenso wie die erforderlichen „Mindestbesetzungen“ in der Pflege. Der GKV Spitzenverband und die DKG sind mit der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben beauftragt. Verbände, Gewerkschaft und Patientenorganisationen sind in den Prozess einbezogen. Es kommt darauf an, trotz unterschiedlicher Positionen zu umsetzbaren Lösungen zu kommen, die die Versorgungsqualität in Krankenhäusern auch künftig sicherstellen.