Die Führungs- und Managementebene einer Einrichtung im Gesundheitswesen ist zwar nicht unmittelbar an der Ausführung von Injektionen beteiligt. Dennoch übernimmt dieser Personenkreis eine wichtige Rolle im Gesamtprozess. Diese beinhaltet u.a. die Schaffung optimaler organisatorischer Voraussetzungen und die Implementierung einer internen Qualitätssicherung, so dass Injektionen aus rechtlicher Sicht einwandfrei durchgeführt werden können. Getreu der Devise „Vorbeugen ist besser als haften“ gilt es, geeignete präventive Maßnahmen zur Minimierung von Gefahrenquellen und zur Vermeidung von Personenschäden durch Injektionen zu ergreifen. Klare Zuständigkeiten, Dienstanweisungen, Standards und Befähigungsnachweise sind Teil eines funktionierenden Qualitätsmanagements und geeignet, Schäden zu minimieren und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.