01.01.2024 | Pflege Management
Selbstständig handeln: Fachpflege und Heilkunde
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 1-2/2024
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Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG), eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Pflegeausbildung, aber auch für die Berufszulassung und -ausübung, sind erstmalig Aufgaben bestimmt, die nur von Pflegefachpersonen ausgeübt werden dürfen. Hinzukommen erweiterte Kompetenzen durch Erprobung sogenannter Strukturmodelle und - ganz aktuell - durch Erweiterung der hochschulischen Ausbildung ab 2025 um Module, die die Qualifikation in drei Bereichen vermitteln, die zur selbstständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten befähigen. Diese Bereiche sollen hier kurz dargestellt und die Unterschiede verdeutlicht werden.
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