Auszug
Am 17. Oktober 2024 hat der Bundestag den Entwurf für das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) gebilligt. Nach zwei Jahren intensiver Bemühungen von Hebammen, Ärzt*innen, Pflegefachkräften, Elternverbänden, Fachgesellschaften und dem „Bündnis Gute Geburt“ ist ein bedeutender Erfolg erreicht: Der Hebammenkreißsaal wird erstmalig gesetzlich geregelt. Darauf haben sich alle demokratischen Parteien geeinigt. Er soll sowohl finanziell gefördert als auch durch eine eigene G-BA-Richtlinie gestützt werden. Erste Schritte für eine gestärkte Geburtshilfe wären damit getan, wie die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, Ulrike Geppert-Orthofer, erklärt. Damit könne den strukturellen Fehlanreizen in den Kliniken entgegengewirkt und eine passende Versorgung von Mutter und Kind ermöglicht werden. …