01.11.2024 | Hebammen Beruf
Verbliebener Tupfer nach Versorgung eines Dammrisses
Erschienen in: Hebammen Wissen | Ausgabe 6/2024
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Haftung in jedem Fall? Das Zurückbleiben eines Tupfers nach Dammriss kann ein Versäumnis sein, zumindest dann, wenn nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen ergriffen wurden. Aber führt allein ein verbliebener Fremdkörper immer gleich zur Haftung? …Anzeige