Zusammenfassung
In der Palliativversorgung berühren sich Medizin und Recht wie in kaum einem anderen medizinischen Bereich. Denn naturgemäß werden in der Palliativmedizin besonders häufig Therapieentscheidungen getroffen, die über das Weiterleben des Patienten oder das Zulassen seines Sterbens die Weichen stellen. Mithin muss sich ein Palliativmediziner sehr genau mit der Stellung der ärztlichen Indikation und der Beachtung des Patientenwillens, wie auch dem Konzept seiner korrekten Bestimmung auskennen. Eingehend werden die fünf Formen der Sterbehilfe besprochen und die hierzu einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen aufgeführt: Indirekte Sterbehilfe, direkte aktive Sterbehilfe, assistierter Suizid, Sterbebegleitung und passive Sterbehilfe. Die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht, wie auch die neue Rechtslage zu ärztlichen Behandlungsfehlern runden das Kapitel ab.