In der Diskussion um die verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen gibt es noch keine Einigung um die Benennung der pflegesensitiven Bereiche. Sollten Pflegepersonaluntergrenzen nur für wenige Bereiche ausgesprochen werden, besteht das Risiko der Personalverschiebung und würde wahrscheinlich zu einer Verschlechterung des Personalschlüssels in den nicht regulierten Bereichen führen. Auch über die Höhe der Personaluntergrenze gibt es noch keine Einigung. Der Ansatz, dass die Personaluntergrenze an den Pflegebedarf der Patienten orientiert sein sollte, klingt plausibel. Doch wie legt man den verbindlich fest? Fakt ist, dass von der derzeitigen Personalbesetzung nicht auf den Pflegebedarf der Patienten geschlossen werden kann, denn viele Teams arbeiten in dramatischer Unterbesetzung.