01.01.2018 | Kongress
Erfahrungen mit neuer Begutachtung
Pflegebedürftigkeit: Ein Jahr im Praxistest
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 1/2018
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Am 1. Januar 2017 trat der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit die neue Pflegebegutachtung in Kraft. Das bedeutete einen grundlegenden Systemwechsel für die Pflegebegutachtung sowie für die gesamte Pflegeversicherung. Dr. Peter Pick vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) beschreibt erste Erfahrungen mit dem Verfahren.
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