Eine zunehmende Bedrohungslage mit erhöhtem Risiko eines Massenanfalls an Verletzten oder Erkrankten stellt die Krankenhäuser vor besondere Aufgaben und Herausforderungen. Gesetzlich vorgeschrieben durch Bundes- und Landesgesetze sowie Verordnungen müssen Krankenhäuser nachweisbar praktikable Pläne, Strukturen und Organisationen für die Behandlung von Verletzten oder Erkrankten in solchen Krisensituationen vorhalten. Auf der Basis langjähriger Erfahrung werden am Beispiel eines Krankenhauses der Schwerpunktversorgung Empfehlungen für Struktur und Organisation im Sinne von Planung und Bewältigung eines Massenanfalls an Patienten gegeben, die als „Skelettplan“ auf die individuelle Situation jedes Krankenhauses Anwendung finden können.