Hintergrund
Am 28.02.2013 wurde durch den Deutschen Bundestag das „Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters“ (NotSanG) verabschiedet. In Bezug auf das aktuell noch gültige Rettungsassistentengesetz wurden wesentliche Abschnitte neu geregelt und der Ausbildungsumfang verlängert. Die im Referentenentwurf vorliegende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) stellt die Grundlage für die Umsetzung in der Ausbildung dar.
Ergebnisse
Der Beitrag setzt sich mit der konkreten Umsetzung der Ausbildungsinhalte in der Praxis auseinander. Dabei werden die drei wichtigen Ausbildungsbereiche Schule, Klinik und Rettungswache näher beleuchtet. Da die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels bisher nur im Referentenentwurf vorlag, werden auch noch bestehende Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt bzw. noch abstimmungswürdige Punkte angesprochen.
Schlussfolgerung
Bei entsprechender Umsetzung der novellierten Ausbildungsinhalte steht nach Abschluss der Ausbildung eine qualifizierte Fachkraft für die Notfallrettung zur Verfügung. Alle an der Ausbildung beteiligten Akteure sind von nun an verantwortlich, um eine erfolgreiche und zielgerichtete Implementierung des neuen Ausbildungsberufs zu erreichen.