Seit dem 1. Januar 2023 ist der Wunsch eines betreuten Menschen wesentlicher Maßstab bei der Entscheidungsfindung über die weitere Versorgung. Dieser höchst subjektive Wunsch ist zu beachten, sofern keine gesetzlichen Grenzen bestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, sofern der geäußerte Wunsch eine erhebliche Gefährdung darstellt, die seitens des betreuten Menschen nicht erkannt wird, oder er nicht nach dieser Einsicht handeln kann. In diesem Fall ist nach dem mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Im Rahmen der Entscheidungsprozesse zwischen betreutem Menschen und Betreuer*in ist die Perspektive der Pflegefachpersonen - als ergänzende Perspektive - relevant und ihre Rolle als Fürsprecher, in der Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse des betreuten Menschen, im Sinne der Advocacy, bedeutsam.