01.10.2016 | PflegePositionen
Editorial
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff braucht neue Ausbildung
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 11/2016
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Deutschland wird älter und damit steigt auch die Zahl der Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Um die dadurch an die professionell Pflegenden gestellten steigenden Herausforderungen zu meistern, ist eine neue, moderne Form der Pflegeausbildung erforderlich, wie dies das Pflegeberufereformgesetz vorsieht. Es ist unsere Pflicht, für eine bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung und Betreuung der Menschen zu sorgen, die unserer Hilfe bedürfen. Das kann jedoch nur gelingen, wenn wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Der Gesetzgeber hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geschaffen, der ab dem 1. Januar 2017 einen veränderten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung vorsieht. Im Mittelpunkt steht dabei der Grad der Selbstständigkeit. Das ist wegweisend und wird zu Verbesserungen der Versorgungssituation führen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das dazu benötigte Personal in der Menge als auch mit der richtigen Qualifikation vorhanden ist. Einer der wesentlichsten Stellhebel wird dabei das Pflegeberufereformgesetz sein. Es sichert die bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen, unabhängig davon ob diese im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung gepflegt und betreut werden. Der Bundesgesetzgeber muss jetzt dafür sorgen, dass das für die Pflegefachpersonen und die Patientensicherheit unabdingbare Pflegeberufereformgesetz ohne faule Kompromisse verabschiedet wird. …Anzeige