01.01.2015 | PflegeAlltag
Leistungsvergütung
Mehr Rechte
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 1/2015
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
_ Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Pflegediensten gegenüber Sozialhilfeträgern gestärkt. Auch nach dem Tod des Hilfeempfängers hat der Pflegedienst Anspruch auf Vergütung für die von ihm geleistete Versorgung, soweit eine Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger besteht. „Das Urteil bringt nun endlich die lang erwartete Klarstellung“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. …Anzeige