01.03.2024 | Pflege Management
Integrität wahren - gewissenhaft abwägen
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 4/2024
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Trotz vielfach klarer rechtlicher Vorgaben (z.B. im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden/-entziehenden Maßnahmen, Umgang mit Einwilligungsunfähigkeit) und eindeutigen, ethisch kodifizierten Orientierungsdirektiven professionellen Pflegehandelns (wie der Respekt vor der Autonomie, das Prinzip der Gerechtigkeit im ICN-Ethikkodex) kommt es im pflegeberuflichen Handeln immer wieder zu komplexen moralischen Entscheidungen, die eine situative ethische Reflexion einfordern. Die Abwägungen gehen mit einer Gewissensentscheidung einher, getroffene Entscheidungen sind vor dem eigenen Gewissen zu verantworten oder können Gewissensbisse auslösen. Hinsichtlich des Schutzes der moralischen Integrität sind der Gewissensvorbehalt - das heißt die Verweigerung aus Gewissensgründen - und der Umgang mit Gewissenskonflikten bedeutsame Themen für Pflegefachpersonen, Pflegepraxis und Pflegeethik.
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