01.08.2013 | Medizinrecht
Infektionsschutzrecht
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 5/2013
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Hintergrund
Die Rechtsvorschriften zum Infektionsschutz wurden in den letzten Jahren wiederholt überarbeitet. So wurden auf Bundesebene erst in jüngster Zeit die Meldepflichten auf den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod an Mumps, Pertussis, Röteln einschließlich Rötelnembryopathie und Varizellen ausgedehnt. Zugleich wurden die Übermittlungsfristen verkürzt und die zu meldenden Angaben erweitert. Auch auf Länderebene existieren teilweise neue Regelungen, die die Meldepflichten erweitern oder auf weitere übertragbare Krankheiten ausdehnen. Daneben umfasst der Infektionsschutz auch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Ziel des Beitrags
Der folgende Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage dar.
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