Zusammenfassung
Die Beatmungspflichtigkeit eines Patienten ergibt sich durch die respiratorische Insuffizienz und bedeutet, dass die Betroffenen die Fähigkeit verloren haben, selbstständig und zuverlässig zu atmen. Dies äußert sich im Versagen der Atempumpe, dem ventilatorischen Versagen mit Leitsymptom „Hyperkapnie“ und dem Versagen des pulmonalen Gasaustausches mit Leitsymptom „Hypoxie“. Aus der respiratorischen Insuffizienz ergeben sich die Beatmungsindikationen. Ein ventilatorisches Versagen wird mit der Beatmung behandelt und das pulmonale Versagen mit einer O2-Therapie. Intensiv- und außerklinisch beatmete Patienten weisen meistens beide Formen auf, sodass eine kombinierte Beatmungs- und O2-Therapie erfolgt. Aus den Gründen für die künstliche Beatmung lassen sich die Ziele formulieren. Dies soll die Ventilation und Oxygenierung sicherstellen und eine Erholung der überlasteten Atemmuskulatur bewirken.