01.11.2017 | PflegeAktuell
Verschärfung der Entsenderichtlinie
Hausengel PflegeAllianz: Rechte der Betreuungskräfte gestärkt
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 11/2017
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_ Die Europäische Union plant eine Überarbeitung der sogenannten Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996. Darin ist kurz gefasst geregelt, dass Arbeitskräfte in der EU „gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ erhalten. Unter diesen Bedingungen dürfen Unternehmen aus EU-Ländern Arbeitskräfte in ein anderes EU-Land „entsenden“. Davon ist auch die Pflegebranche betroffen. Wie die Hausengel-PflegeAllianz beschreibt, sind in über 300.000 Privathaushalten in Deutschland osteuropäische Betreuungskräfte im Einsatz, die Pflegebedürftige „rund um die Uhr“ versorgen. Diese sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ habe sich zu einer tragenden Säule des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens entwickelt. Rechtliche Grundlage ist die Entsendung von Betreuungskräften durch eine ausländische Agentur, alternativ gibt es die Tätigkeit als selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbe in Deutschland. …Anzeige