Interview Das Netzwerk Patienten- und Familienedukation erreichen immer häufiger Anfragen von Betroffenen, ob Pflegende über Maßnahmen, die sie durchführen, informieren müssen. Mal geht es um die Vorab-Information zu einem Einlauf, mal um eine unverträgliche Salbe oder auch um die Thrombose-Prophylaxe. Zwar wird in den Ausbildungen formelhaft dazu angehalten - in der Praxis unterbleibt die Information des Patienten aber oft oder findet unzureichend erst während der Tätigkeit statt. Prof. Dr. Angelika Zegelin sprach darüber mit dem Rechtsexperten Prof. Dr. jur. Volker Großkopf.