Zusammenfassung
Die moderne Gesundheitsberichterstattung (GBE) geht wesentlich auf Anregungen des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen im Jahr 1987 zurück. Zwar variieren Definitionen der GBE etwas – z. B. je nach Perspektive der Gebietskörperschaften – und sind auch nicht stets trennscharf gegenüber anderen Formen des Berichtens, im Mittelpunkt stehen jedoch stets bestimmte Aufklärungs- und Informationsfunktionen für die Öffentlichkeit. Der Beitrag stellt die Geschichte und Konzeptionen der GBE in Deutschland vor und stellt den Stand der GBE auf den drei Ebenen staatlich organisierter GBE dar (Bund, Länder, Kommunen und Landkreise). Der Beitrag plädiert dafür, auch das Reportwesen nicht-staatlicher Akteure (Krankenkassen), die Betriebliche Gesundheitsberichterstattung und die Pflegeberichterstattung in die Gesundheitsberichterstattung einzubeziehen.