01.05.2020 | Generalistik | Pflege Pädagogik
Neue Vorgaben für die pädiatrische Pflegeausbildung
Erschienen in: Pflegezeitschrift | Ausgabe 5/2020
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Am 1. Januar 2020 trat das neue Pflegeberufegesetz in Kraft - mit zahlreichen Veränderungen in den Ausbildungen: Die drei differenzierten Ausbildungen zu Gesundheits- Krankenpfleger, Altenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sind nun zusammengefasst zu einer generalistischen Ausbildung. Um den speziellen Anforderungen der einzelnen Patientengruppen gerecht zu werden, können sich die Auszubildenden für ihr letztes Ausbildungsjahr für eine Vertiefung entscheiden. Was bedeutet das für die Qualität der Ausbildung?
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