01.04.2017 | PflegeAlltag
FRAGE
Fristlose Kündigung wegen einer Bagatelle?
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 4/2017
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In den Medien wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Arbeitgeber scheinbar kleine und sogar nur angebliche Verfehlungen ihrer Mitarbeiter zum Anlass für eine fristlose Kündigung nehmen. Besonders hohe Wellen schlug der Fall einer Berliner Kassiererin, die verdächtigt wurde, zwei von Kunden verlorene Leergutbons im Wert von 1,30 Euro an sich genommen und eingelöst zu haben. Die Kassiererin wurde fristlos gekündigt und verlor ihre Kündigungsschutzklage in erster und zweiter Instanz. Erst in dritter Instanz beim Bundesarbeitsgericht wurde ihre Kündigung für unwirksam erklärt (Emmily-Fall, Urteil vom 10. Juni 2010, Az: 2 AZR 541/09). Das BAG begründete seine Entscheidung damit, dass die Wegnahme der Leergutbons zwar an sich als Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB geeignet sei. In einem zweiten Prüfungsschritt sei jedoch immer eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wegen der langen Dauer von über 30 Jahren, in der das Arbeitsverhältnis unbeanstandet bestanden habe, ging im Emmily-Fall die Interessenabwägung zu Gunsten der Kassiererin aus. …Anzeige