Zusammenfassung
Das erhebliche zivil- und strafrechtliche Risiko des Geburtshelfers zeigt sich an der ständig steigenden Zahl der Schadenersatzklagen, der extremen Höhe der Schmerzensgelder und der Steigerung der Haftpflichtprämien. Im Mittelpunkt steht der Behandlungsfehler, als Verstoß gegen den medizinischen Standard definiert, den der Sachverständige im Gutachten darlegen muss. Auch Organisationsmängel (z. B. Delegationsfehler, Einsatz unerfahrener Berufsanfänger, Übernahmeverschulden bei Einrichtung eines fachübergreifenden Bereitschaftsdienstes) gewinnen an Bedeutung. Der Schweregrad des Fehlverhaltens („grober“ Fehler) und Dokumentationsmängel können zur Beweislastumkehr führen. Einwilligungs- und Aufklärungsfragen bilden die dritte, besonders gefürchtete Haftungsquelle, da die Aufklärungsanforderungen sehr hoch sind und den Arzt insoweit die volle Beweislast trifft. Rechtlich vernünftiges Verhalten nach einem Zwischenfall oder Behandlungsmisserfolg ist zur Vermeidung weiterer Nachteile unabdingbar.