Zusammenfassung
Abhängig von der Art der Kostenübernahme und der Finanzierungshilfen existieren unterschiedliche Leistungsanforderungen an Angebote der BGF. Grundsätzlich gibt es drei Varianten der Kostenübernahme. Entweder zahlt der Betrieb selbst oder die Krankenkassen übernehmen die Kosten komplett oder beteiligen sich zu einem bestimmten Prozentsatz daran. Bei allen Varianten spielen der § 20 und spezieller die §§ 20a und 20b des SGB V eine zentrale Rolle. Kapitel 7 soll dem Leser einen Überblick über Finanzierungshilfen und Anforderungen der Kostenträger an die Physiotherapeuten verschaffen. Als Grundlage des Kapitels dienen der Leitfaden Prävention in der Fassung von 2014 (GKV Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Krankenkassen auf Bundesebene 2014) und § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EstG) in der aktuell gültigen Fassung.