Zusammenfassung
Die Mehrzahl der fetalen Fehlbildungen wird im 2. Trimenon diagnostiziert. Gemäß den Mutterschafts-Richtlinien kann entweder eine „Basis-Ultraschalluntersuchung“ (Biometrie, Ausschluss einer tiefsitzenden Plazenta) erfolgen oder die „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung“ (zusätzlich die fetalen Organe entsprechend den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, DEGUM). Bei der Untersuchung des zentralen Nervensystems werden u. a. Ventrikulomegalie, Dandy-Walker-Komplex und Corpus-callosum-Dysgenesie ausgeschlossen. Das Herz wird hinsichtlich des Vorhandenseins eines hypoplastischen Linksherzsyndroms, eines atrioventrikulären Septumdefekts, der Transposition der großen Gefäße und von Arrhythmien beurteilt. Weiters werden Lippen-Kiefer-Gaumen-Bereich (Spaltbildung), Extremitäten, Skelettsystem inkl. Wirbelsäule, Bauchwand, Lunge und Zwerchfell begutachtet, und wir gehen auf die Untersuchung von Fruchtwasser, Nabelschnur, Plazenta und mütterlicher Zervix ein.