01.06.2010 | Kasuistik
Fälle aus dem Grenzgebiet zwischen Geriatrie und Unfallchirurgie
Aus der Arbeit der Schlichtungsstelle
Erschienen in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie | Ausgabe 3/2010
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Die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen der deutschen Ärztekammern bemühen sich, bei Streitigkeiten zwischen Patienten und behandelndem Arzt wegen vermeintlicher Behandlungsfehler zu schlichten und Verfahren vor Gericht zu vermeiden. Zahlreiche Untersuchungen der Schlichtungsstellen sowie des internationalen Schrifttums haben gezeigt, dass die Häufigkeit von Behandlungsfehlern mit zunehmendem Alter der Patienten ansteigt. Dabei fallen im Krankenhaus erlittene Schäden häufig nicht in das Fachgebiet des betreuenden Arztes. Deshalb muss der Geriater seinen diagnostischen Blick auch über die Grenzen seines Fachgebietes hinaus werfen, um mögliche Schäden bei ihm anvertrauten Patienten zu erkennen.
In diesem Bericht werden einige Kasuistiken vorgestellt, bei denen der Geriater/Internist beschuldigt wurde, weil er Schäden im Zusammenhang mit Stürzen nicht zeitnah erkannt hatte bzw. nicht indizierte operative Verfahren durchgeführt wurden. Dabei wird besonders auf die Notwendigkeit belastungsstabiler Osteosynthesen nach Hüftfrakturen eingegangen.
Fehlbehandlungen sind bei alten Menschen häufiger als in jüngeren Lebensjahren, auf die Gründe wird eingegangen. Komplikationen werden sich nie restlos vermeiden lassen. Unser Bericht soll aber dem Geriater helfen, Schäden bei seinen Patienten zeitgerecht zu erkennen und für eine angemessene Therapie zu sorgen, um die Schadenshäufigkeit zu reduzieren.
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