01.02.2019 | Originalien
Erlernen „erweiterter Maßnahmen“ in der Ausbildung zum Notfallsanitäter
Evaluation von Lernort und subjektivem Kompetenzerwerb
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 5/2020
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Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch nichtärztliches Personal im Rettungswesen war in den letzten Jahren ein wesentlicher Diskussionspunkt in Deutschland. Der Konflikt zwischen notwendiger Maßnahme, nichtausreichend schnell am Einsatzort verfügbarem Notarzt und Handlungskompetenz von Rettungsdienstpersonal hat die Diskussion beeinflusst. Dass der Durchführende die entsprechenden Maßnahmen erlernt hat und zur Anwendung befähigt ist, wird bei der Diskussion als selbstverständlich vorausgesetzt. Dieser Beitrag beschreibt den subjektiven Kompetenzerwerb und den Lernort der „erweiterten Maßnahmen“ in der Ausbildung der Notfallsanitäter. Es werden Notfallsanitäter mit (Berufs‑)Abschluss über die Ergänzungs- und staatliche (Voll‑)Prüfung sowie nach 3‑jähriger Berufsausbildung verglichen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen können Anpassungsmaßnahmen für die Ausbildung abgeleitet werden, die dem Rettungsdienstmitarbeiter die optimale Vorbereitung auf die Anwendung der „erweiterten Maßnahmen“ ermöglicht. Für die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst soll die Arbeit eine Grundlage bezüglich des Fortbildungsbedarfes der Mitarbeiter darstellen.
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