Als die erste Auflage der
Notfall + Rettungsmedizin 1997 erschien, war die Rettungsassistentenausbildung gerade acht Jahre alt. Drei Jahre nach Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) führte 1992 die „Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst“ zu kontroversen Diskussionen mit nahezu epischen Nachwirkungen bis heute und entfaltete einen enormen Einfluss auf die gesamte Berufsgruppe [
5]. Bereits ein Jahr nach der ersten Auflage der
Notfall + Rettungsmedizin wurde 1998 das Thema Notkompetenz von Ahnefeld et al. im „Grundsatzpapier Rettungsdienst“ diskutiert [
2]. Zu der Zeit fanden regelmäßig die Leinsweiler Gespräche statt, die zwischenzeitlich als historisch gelten dürfen, aber über lange Jahre hinweg eine Institution in der Notfallmedizin waren. Aus diesem Umfeld heraus titelte 2002 die
Notfall + Rettungsmedizin: „Personal im Rettungsdienst – brauchen wir neue Konzepte?“ [
7]. Bereits damals wurde auf den drohenden Personalmangel und auf „rechnerisch 60–70 % ‚echte‘ Notfallindikationen für den Notarzt“ hingewiesen, auch plädierte man für einen „Supraspezialisten Notfallmedizin“. Bemerkenswerterweise wurde bezüglich der Überführung von ärztlichen Maßnahmen in die Regelkompetenz der Rettungsassistenten festgehalten, dass die „Kontrollfunktion des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) und ein konsequentes Qualitätsmanagementsystem sowie die kontinuierliche Fortbildung des Rettungsdienstpersonals … die elementaren Voraussetzungen für eine Kompetenzerweiterung darstellt“. Erstaunlich, dass wir auch zu Zeiten der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) an vielen Stellen noch keinen Schritt weiter sind und zum Teil sogar hinter der Einschätzung von vor 20 Jahren zurückliegen. …