01.02.2004 | Schwerpunkt: Frühdefibrillation PAD
Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Frühdefibrillation
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 1/2004
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Für eine Organisation, die beabsichtigt die Frühdefibrillation in das Spektrum ihrer Hilfeleistungen aufzunehmen (z. B. Feuerwehren), ist es sehr hilfreich, neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die von der Fachwelt formulierten Sorgfaltspflichten zu kennen. Daher hat die Bundesärztekammer im Mai 2001 eine Empfehlung zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien und eine Stellungnahme zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation veröffentlicht. Die korrekten Bezüge im Medizinproduktegesetz und in der Medizinproduktebetreiberverordnung wurden seinerzeit mit dem zuständigen Fachreferat des Bundesgesundheitsministeriums abgestimmt. …Anzeige