Seit 1974 wird in Hamburg die Zentralambulanz für Betrunkene (ZAB) betrieben. Hier können hilflose betrunkene Personen unter medizinischer Aufsicht ausgenüchtert werden. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Unterbringung ist das Hamburgische Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ursprünglich war die Einrichtung mit Arzt und Pflegepersonal des Landesbetriebes Krankenhäuser besetzt. Wegen der notwendigen Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes musste 2002 eine kostengünstigere Lösung zur Weiterführung der ZAB gefunden werden. Die Feuerwehr Hamburg entwickelte ein Konzept, bei dem die Betreuung und Überwachung von Rettungsdienstpersonal übernommen wird. Ein Arzt ist nicht mehr anwesend. Der Betrieb einer zentralen Ausnüchterungseinheit durch den Träger des Rettungsdienstes besitzt Modellcharakter. Der Artikel beschreibt die Entwicklung und Struktur der ZAB. Der im Juli 2004 bezogene Neubau wird vorgestellt und über die Erfahrungen, auch hinsichtlich der Patientensicherheit nach der Übernahme der Einrichtung durch die Feuerwehr Hamburg, berichtet.