In den letzten Jahrzehnten hat sich insbesondere für das nichtärztliche Personal in der Notfallmedizin ein zunehmend differenziertes Tätigkeitsspektrum ergeben, das von der Durchführung von Krankentransporten über Assistenz bei notärztlichen Maßnahmen bis zur selbständigen Versorgung von Notfallpatienten reicht. In Österreich waren Berufsbild, Tätigkeitsbereich und Ausbildung des nichtärztlichen Personals bislang nur lückenhaft im „Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste“ verankert. Um den gestiegenen Anforderungen der Praxis Rechnung zu tragen, wurde ein eigenständiges Sanitätergesetz in Kraft gesetzt und durch eine Ausbildungsordnung ergänzt. Der vorliegende Beitrag beschreibt Ziele und Inhalte dieser Rechtsgrundlagen, die im Hinblick auf Rechtssicherheit und Qualitätssicherheit auch für Deutschland Modellcharakter besitzen.