Mit den „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250“ (TRBA 250, veröffentlicht in BArbBl. 11/2003, S. 53) wurde ein umfassendes Regelwerk zum Arbeitsschutz im Bereich des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege geschaffen. Die Regeln erläutern und konkretisieren die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen im Zusammenhang mit biologischen Arbeitsstoffen auf der Grundlage der Biostoffverordnung (BioStoffV). Hiervon ist auch besonders der Rettungsdienst in Deutschland betroffen. Es werden konkrete Anforderungen an Arbeitssicherheit und Hygiene formuliert. Diesen sollen sich die betroffenen Arbeitgeber bzw. Hygieneverantwortlichen durch Beurteilung der betrieblichen und arbeitsspezifischen Gefahren, deren Einstufung in Risikogruppen sowie—je nach Gefährdungsgrad—spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen stellen. Arbeitsschutz soll sowohl durch die Umsetzung baulicher und arbeitsorganisatorischer Maßnahmen als auch in technischer und hygienischer Hinsicht sichergestellt werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Prävention von Nadelstich- und Schnittverletzungen durch den Einsatz moderner Sicherheitstechnologie gelegt.