Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I-III) verändern die Pflege in entscheidenden Punkten. So führt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff des PSG II dazu, dass mehr Menschen pflegeberechtigt sind. Um in den Einrichtungen einen ausgewogenen Pflegegradmix zu erreichen, ist ein rasches und profundes Einstufungsmanagement unerlässlich. Erste Erfahrungen und weiterer Handlungsbedarf in der Praxis besteht bei der im PSG III verankerten Einbeziehung der Kommunen bei der Gestaltung einer bedarfsgerechten Versorgung. Hier gilt es, das Leistungsrecht des PSG und das SGB XII zu vereinbaren, um die Versorgung finanziell Unterstützungsbedürftiger sicher zu stellen.
Als tragfähiges Zukunftsmodell erscheinen hybride Organisationsformen und Vernetzung im Quartier. Pflegeeinrichtungen sind dabei der Nukleus einer sozialraumgerechten Versorgung. Das Personal ist dabei mehr als je zuvor der Schlüssel zum Erfolg.