01.05.2011 | Medizinrecht
Der Verlegungsarzt in Bayern
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2011
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Die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) mit Wirkung zum 1.1.2009 integrierte den Verlegungsarzt in das System des arztbegleiteten Patiententransports. Bayern regelte damit als erstes Bundesland überhaupt gesetzlich die Verlegungsarzteinsatzfahrzeuge (VEF) neben den bestehenden Intensivtransportwagen (ITW). Die mit Einführung des ersten VEF am Standort München einhergehenden Rechtsfragen werden erörtert; sie befassen sich unter anderem mit der Abgrenzung der Einsatzindikationen, der Fahrzeugausstattung, dem Medizinprodukterecht und der Ladungssicherung sowie mit dem Einsatz von Sonderrechten im Straßenverkehr.
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