Die 9. Leinsweiler Gespräche befassten sich mit der Frage, warum eine Vielzahl von Konzepten zur Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland zwar oft im Konsens beschlossen, jedoch häufig nur schlecht oder überhaupt nicht umgesetzt werden. Auf Bundesebene sind hier beispielsweise die verbindliche Regelung der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst im Sozialgesetzbuch V zu nennen, die anstehende Novellierung des Rettungsassistentengesetzes mit Erweiterung der Ausbildung auf 3 Jahre oder die Umsetzung der einheitlichen Notrufnummer 112. Auf Länderebene sind die Vereinheitlichung der Landesrettungsdienstgesetze, die Einführung integrierter Leitstellen sowie die Umsetzung aktueller Konzeptionen im Katastrophenschutz Beispiele für noch nicht umgesetzte Konzepte. Aber auch die Umsetzung von Konzepten, die vordringlich von der Ärzteschaft zu verantworten sind, bleibt hinter den Erwartungen zurück. Hier ist vor allem die flächendeckende Einführung des unabhängigen Ärztlichen Leiters Rettungsdienst und die Intensivierung der notfallmedizinischen Forschung zu fordern.