Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) dringt auf eine rasche Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen. Deren Potenzial brach liegen zu lassen, könne Deutschland sich nicht mehr leisten.
„Es braucht nun wirksame regulatorische Reformen, damit Pflegefachpersonen auch in Deutschland endlich zusätzliche heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich ausüben können und diese auch entsprechend vergütet werden“, erklärte der Vorsitzende des DBfK Nordwest, Martin Dichter, am 19. September auf dem DBfK Pflegetag Nordrhein-Westfalen in Köln. Wie die pflegerische Versorgung in Nordrhein-Westfalen aber auch bundesweit sichergestellt werden kann, war das bestimmende Thema der Veranstaltung. „Wir erwarten, dass die Landesregierung NRW sich dafür einsetzt und sehen sie auch in der Verantwortung, entsprechende Studiengänge kurzfristig zu etablieren und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen.“ Nur so würden künftig ausreichend Pflegeexpert:innen zur Verfügung stehen, betonte Dichter.
Drohende Unterversorgung
Der DBfK stützt sich bei seiner Forderung auf die Pflegevorausberechnungen des Statistischen Bundesamts. Danach wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 Prozent auf rund 6,8 Millionen ansteigen. Bis 2035 sei bereits mit einem Plus von 14 Prozent und etwa 5,6 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen. Zusätzlich werden 2035 laut einer Studie der Robert-Bosch-Stiftung rund 11.000 Hausarztstellen unbesetzt sein. Fast 40 Prozent der Landkreise seien dann unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht.
„Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir es uns in Deutschland nicht länger leisten können, das Potenzial von Pflegefachpersonen unzureichend zu nutzen“, so Dichter weiter. Auf dem Pflegetag vorgestellte Projekte hätten eindrücklich gezeigt, wie positiv sich der Einsatz hoch qualifizierter Pflegeexpert:innen - auch in der Primärversorgung - zum Wohl der Menschen mit Pflegebedarf auswirke.
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz sieht vor, dass Pflegefachpersonen künftig selbstständig „weitergehende Leistungen als bisher“ und qualifikationsabhängig auch selbstständig „erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung“ erbringen können. Bis Ende September haben die Verbände jetzt Zeit für eine Stellungnahme. (ne)