Nach der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für das geplante Pflegekompetenzgesetz vorgelegt. Demnach sollen Pflegefachpersonen künftig erweiterte heilkundliche Befugnisse erhalten.
Von einer Kompetenzerweiterung für Pflegende sollen auch chronisch kranke Menschen profitieren. (Symbolbild). © Rido / stock.adobe.com
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 6. September den Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) veröffentlicht. Damit will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den demographisch bedingten Herausforderungen in Akut- und Langzeitpflege begegnen und gleichzeitig den Pflegeberuf attraktiver machen.
Erweitertes Ausgabenspektrum soll Potenzial der Pflege heben
Der Gesetzentwurf setzt insbesondere auf eine stärkere Nutzung pflegerischer Kompetenzen. Diese sollen künftig mit einem „erweiterten Aufgabenspektrum“ gehoben werden.
So sieht der Gesetzenwurf vor, dass Pflegefachpersonen künftig selbstständig „weitergehende Leistungen als bisher“ und – abhängig von ihrer jeweiligen Qualifikation – auch selbstständig „erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung“ erbringen können.
Angestrebt wird damit insbesondere eine bessere Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, bei Übergängen im Gesundheitssystem sowie in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Auch die Versorgung in der Fläche soll besser sichergestellt werden. Erwartet wird auch, dass die Maßnahmen zur Entlastung von Pflegefachpersonen sowie von Ärztinnen und Ärzten beitragen.
Aufgabenkatalog muss noch entwickelt werden
Welche konkreten Aufgaben Pflegefachpersonen dann in der Versorgung übernehmen, ist noch festzulegen. Diese sollen „umfassend geklärt und Grundlage von weiteren Entwicklungsschritten hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Den Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene komme bei der Entwicklung eines Ausgabenkatalogs eine maßgebliche Rolle zu.
Bis Ende September haben die Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf einzureichen. Am 2. Oktober soll dann die Anhörung stattfinden. (ne)