Durch das am 1. Juni 2006 in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz (PatVG) wurde das kontroverse Thema der Patientenverfügungen in Österreich erstmals einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Das PatVG räumt das Recht ein, entweder mit einer „verbindlichen“ oder mit einer „beachtlichen“ Patientenverfügung künftige medizinische Behandlungen abzulehnen. Allerdings ist die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung an strenge formale und inhaltliche Kriterien geknüpft. Dazu muss sowohl ein Arzt als auch ein Jurist hinzugezogen werden. Patientenverfügungen dürfen im Falle von gesetzlichen Behandlungspflichten nicht befolgt werden. Ebenso besteht in Notfällen Behandlungspflicht, wenn der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährden könnte. Für Deutschland ergeben sich hierdurch keine Änderungen.