01.12.2003 | Schwerpunkt: Rettungskette
Das Krankenhaus als zentrales Glied der Rettungskette—rechtliche Grundlagen
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 8/2003
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Rechtliche Aspekte des Krankenhauses als eines Gliedes der Rettungskette implizieren umgehend die Frage nach den rechtlichen Grundlagen. Die Rechtslage ist dabei eindeutig zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Die Organisation der stationären Krankenversorgung in Krankenhäusern ist in vollem Umfang dem Zuständigkeitsbereich der Länder zugeordnet. Demzufolge gibt es genau so viele Krankenhausgesetze wie es Bundesländer gibt, nämlich 16. Sie regeln im Grundsatz identische Sachverhalte, weichen aber im Detail nicht unerheblich von einander ab. Im Folgenden wird die Rechtslage in Baden-Württemberg zugrunde gelegt, weil sich der Autor damit am besten auskennt. Der Leser ist also gefordert, die jeweils in seinem Bereich geltenden Vorschriften herauszufinden. Dies gilt gleichermaßen für die Rettungsdienst- wie die Katastrophenschutzgesetze. Wo keine spezialgesetzlichen Vorschriften bestehen, muss auf allgemein geltende Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden. Alle diese Vorschriften lassen den Verantwortlichen noch genügend Spielraum, in Plänen und Dienstanweisungen nähere Einzelheiten für die Bewältigung der Aufgaben des Krankenhauses als Glied der Rettungskette festzuschreiben. …Anzeige