In Deutschland leben etwa 1,2 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband geht davon aus, dass es durch die demographische Entwicklung hierzulande zukünftig noch deutlich mehr sehbehinderte Menschen geben wird. Blinde und sehbehinderte Menschen haben eine Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfen. Dazu gehören z. B. Texte in Brailleschrift, vergrößernde Sehhilfen (Lupen) und technische Hilfsmittel wie Vorlesegeräte oder Screenreader. Für eine gelingende Kommunikation benötigen Angehörige von Gesundheitsberufen daher Kenntnisse über die entsprechenden Hilfsmittel sowie über eine wertschätzende Dialoghaltung und einen bedarfsgerechten Umgang mit sehbehinderten Patientinnen*Patienten sowie der richtigen Gesprächsumgebung.