Eine Störung der Vitalfunktionen kann bereits nach 4–5 min zu strukturellen Schäden am Gehirn führen. Daher ist bei Bewusstseinsstörungen eine sofortige, sichere Beurteilung und eine minutenschnelle Einleitung der notwendigen Therapie erforderlich. Entsprechend haben das Freihalten und die Sicherung der Atmung oberste Priorität, sodass die Indikation für die Intubation und Beatmung großzügig zu stellen ist. Jeder Bewusstlose erhält einen venösen Zugang zur Infusion einer isoosmolaren Lösung. Dabei ist eine Blutzuckermessung obligat. Bei Volumenmangel, Hypertonie oder Herzrhythmusstörungen erfolgt eine differenzierte Kreislauftherapie. Weitere therapeutische Maßnahmen erfordern eine Verdachtsdiagnose zur Komaursache, die mit den Mitteln der Notfallmedizin nicht einfach zu stellen ist. Hier können eine genaue körperliche Untersuchung sowie die (Fremd)anamnese wertvolle Hinweise liefern. Der bewusstseinsgestörte Patient wird daraufhin rasch in eine Zielklinik transportiert, die über die notwendige apparative Diagnostik, aber auch die nötigen therapeutischen Möglichkeiten verfügt.