01.06.2003 | Leserbrief
Wozu dient die Notkompetenz des Rettungsassistenten?
Leserbrief zu Lippert HD (2003) Notfall & Rettungsmedizin 6: 50–52
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2003
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Der Begriff der "Notkompetenz" stammt aus dem Verwaltungsrecht und umschreibt die "Notzuständigkeit" einer ansonsten unzuständigen Behörde für diejenigen Fälle, in denen die eigentlich zuständige Behörde, beispielsweise durch Unerreichbarkeit, nicht handeln kann und "Gefahr im Verzug" besteht. Ein gesetzlich geregelter Fall einer solchen Notkompetenz findet sich beispielsweise in § 105 StPO. Hiernach darf die Anordnung von Hausdurchsuchungen, die grundsätzlich dem Richter obliegt, bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei vorgenommen werden. …Anzeige