„Mit warmer Hand schenken“ ist eine mögliche Devise des vernünftigen Vererbens. Im Angesicht des Sterbens wird einem bewusst, wie vorübergehend Besitz ist und dass man sich von ihm trennen muss. Erben hat, neben der wichtigen juristischen (formalen) Problematik, auch eine psychosoziale Bedeutung. Man kann sich gut – und hoffentlich auch gerne – rechtzeitig überlegen, welche „Güter“ man an wen weitergibt. Damit leistet der Erblasser auch einen Beitrag zum (Familien-)Frieden.
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