In den Reformen der Pflegeversicherung der letzten Jahre ging es immer wieder auch darum, den Hilfebedarf von „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ (PEA) – zusätzlich – zu berücksichtigen. Wer sich hinter den PEA verbirgt, ist allerdings bislang unbekannt.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI nutzen, werden charakterisiert.
Der Untersuchung liegt eine Versichertenbefragung zu 1284 PEA, die zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen, zugrunde. Analysiert wurden die Daten deskriptiv.
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI nutzen, sind durchschnittlich 81 Jahre alt, hauptsächlich der Pflegestufe I zugeordnet und werden mehrheitlich ausschließlich durch Angehörige gepflegt. Bei 61 % der PEA wurde eine Demenz diagnostiziert. Eine mittlere kognitive Funktionseinschränkung weisen 73,4 % der PEA auf, während etwas über die Hälfte der PEA die instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (IADL) nicht (mehr) beherrscht.
Pflege- und Hilfebedürftigkeit müssen weiter gedacht werden als nur im Rahmen der verrichtungsbezogenen Pflege. Zur besseren Einschätzung der Hilfebedürftigkeit ist es angebracht, in den Statistiken und Berichterstattungen auszuweisen, ob eine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt oder nicht.