01.11.2015 | PflegeAlltag
Heißes Wasser — ausgehängte Türen
Wer haftet bei Verkehrssicherungspflichten?
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 11/2015
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Neben der Einhaltung des pflegefachlichen Standards kommt auch der Einhaltung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten eine erhebliche haftungsrechtliche Bedeutung zu. Jeder Patient und Bewohner ist vor Schädigungen zu schützen, die ihm wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch ihn selbst oder durch die Einrichtung oder ihre bauliche Gestaltung drohen.
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