01.02.2018 | PflegeAlltag
Gerichtsurteil
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 2/2018
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
_ Klinikpersonal muss seine Arbeitskleidung nicht schon zu Hause anziehen. Bei derart leicht erkennbarer Dienstkleidung ist dies nicht zumutbar, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 5 AZR 382/16) entschied. Danach ist die für das An- und Ausziehen notwendige Umkleidezeit als Mehrarbeit zu vergüten, soweit der jeweilige Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Die vor der Arbeit notwendige Desinfektion der Hände sei dagegen während der regulären Arbeitszeit zu erledigen und müsse daher nicht gesondert vergütet werden. …Anzeige