Bis 2018 galt das Fernbehandlungsverbot für ÄrztInnen. Nach dessen Lockerung ist Telemedizin nun auch in der Akut- und Notfallmedizin auf dem Vormarsch. Telemedizin als Oberbegriff schließt Telekonsultationen/Videosprechstunden (einschl. Telediagnostik und Teletherapie), Telekonsile und Telemonitoring ein. Heutzutage gibt eine Vielzahl an Einsatzmöglichzeiten, stets unter Wahrung des Datenschutzes und des rechtlichen Rahmens. Die diagnostischen Mittel in der Telemedizin sind weit vorangeschritten und beinhalten sowohl synchrone (zeitgleiche) als auch asynchrone (zeitversetzte) Verfahren. Die Kommunikation in der Telemedizin unterliegt Besonderheiten, und die interprofessionelle Kooperation rückt zunehmend in den Mittelpunkt. Insbesondere bei akuten Erkrankungen, die keine Notfälle sind, kann Telemedizin Praxen und Notaufnahmen entlasten. Zukünftig könnten auch neue Versorgungsformen wie GemeindenotfallsanitäterInnen oder Akutgesundheitsdienste telemedizinisch unterstützt werden.