Hintergrund
Opfer von Gewalttaten bedürfen bei der Behandlung in einer Notaufnahme einer möglichst genauen Dokumentation, die vor Gericht Bestand hat. Dabei kann es vorkommen, dass die Dokumentation durch den Kliniker zunächst selbst erfolgen muss, falls kein Rechtsmediziner vor Ort ist.
Fragestellung
Ziel dieser Übersichtsarbeit ist es, dem Kliniker einen Leitfaden zur Dokumentation von Gewaltopfern in die Hand zu geben und potenzielle Gewaltopfer zu erkennen.
Material und Methode
Darstellung ausgewählter typischer Fälle, Diskussion von Grundlagenarbeiten und Empfehlungen.
Ergebnisse
Gewaltopfer können verschiedenste Verletzungsmuster präsentieren, die vom behandelnden Arzt als Folge einer Gewalteinwirkung erkannt werden müssen. Ist eine dringliche Versorgung notwendig oder kein Rechtsmediziner verfügbar, so muss die Dokumentation durch den Kliniker erfolgen. Besondere Bedeutung kommt dabei der genauen Fotodokumentation und Beschreibung der Verletzungen zu.
Schlussfolgerungen
Die klinisch tätigen ärztlichen Mitarbeiter sowie das Pflegepersonal sind häufig im Umgang mit medicolegalen Situationen nicht ausreichend geschult. Weiterbildungen im Bereich der Wunddokumentation in Wort und Bild stellen eine sinnvolle Ergänzung des Weiterbildungsspektrums dar. Dabei sollte die Zusammenarbeit zwischen den Klinikern und Rechtsmedizinern intensiviert werden.