01.09.2014 | PflegeAlltag_Recht
Sturzprophylaxe nach Sturzereignissen
Darauf müssen Sie achten
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 9/2014
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Jeder Sturz, der zu Behandlungskosten zu Lasten der Krankenversicherung führt, kann in einen Haftungsfall münden. Die Krankenkassen überprüfen in diesen Fällen in der Regel, ob der Sturz auf ein Pflichtversäumnis der Pflegekräfte zurückzuführen ist. Zu diesem Zweck fordern sie zunächst die Herausgabe der Pflegedokumentation an, da sie die wichtigste Erkenntnisquelle in einem Haftungsprozess ist.
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