01.06.2018 | PflegeAlltag
Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?
Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 6/2018
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Sturzbedingte Verletzungen pflegebedürftiger Personen sind leider nicht selten. Während viele Stürze glimpflich verlaufen, kommt es in manchen Fällen zu schweren Verletzungen, die — vor allem beim Auftreten von Komplikationen — hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese können im Regressweg durch die Krankenkassen geltend gemacht werden, auf die Schadensersatzansprüche übergehen. Was müssen Pflegende und Träger wissen?
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